Das Leitbild der Kontext-Ilmenau gGmbH

Der Fokus der Kontext-Ilmenau gGmbH liegt auf der Betreuung chronisch mehrfachbeeinträchtigter abhängigkeitskranken Menschen in Achtung der Würde der Betroffenen mit dem Ziel Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Firma Kontext-Ilmenau gGmbH ist ein privater Träger, der Einrichtungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt für chronisch mehrfachbeeinträchtigte abhängigkeitskranke Menschen betreibt.

Die Kontext-Ilmenau gGmbH ist bestrebt, Bewährtes fortzuführen und neue Wege auf dem Gebiet der Betreuung für chronisch mehrfachbeeinträchtigter abhängigkeitskranke Menschen zu suchen und zu beschreiten, die auch über den Rahmen der Einrichtungsarbeit hinausgehen können. Dies meint neben Netzwerkarbeit, auch gemeinnützige Tätigkeiten wie Pflege von Gräber, Spielplätzen u.a., Gemeindearbeit und vieles mehr.

Nicht Bevormundung der Betroffenen, sondern dessen Einbeziehung in die Betreuung als selbstbestimmte Person ist für den Erfolg unserer Arbeit entscheidend.

Die menschenwürdige Betreuung von chronisch mehrfachbeeinträchtigten abhängigkeitskranke Menschen beiderlei Geschlechtes, die oftmals durch langjährigen Suchtmittelgebrauch physisch und psychisch geschädigt sind und ihre soziale Kompetenz weitestgehend verloren haben, steht im Focus der Arbeit aller Mitarbeiter.

Die Zielgruppe umfasst Personen mit seelischen Behinderungen infolge der Sucht. Das soziale Versorgungsmodell der Wiedereingliederung umfasst nach SGB IX die besondere Wohnform.

Die „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist die Grundlage des Handelns aller Mitarbeiter. In jeder Situation ist die Würde Hilfesuchender unantastbar. Die Gründe ihres Verhaltens gilt es zu respektieren. Die gemeinsame Hilfeplanung ist Grundlage jedes Hilfeprozesses.

Professionelle Fachkräfte der Suchtkrankenhilfe haben die Pflicht, ihr gesamtes berufliches Wissen und Können im Hilfeprozess konstruktiv einzusetzen, ihre Arbeit zu reflektieren und ihre jeweilige professionelle Befähigung weiter zu entwickeln.

Die Angebote in den Einrichtungen sind auf den jeweiligen Hilfebedarf der Betroffenen abgestimmt.
Die regionale und überregionale Vernetzung mit anderen Trägern und Einrichtungen ist Grundvoraussetzung für die bedarfsgerechte Versorgung der suchtkranken Menschen- denn Suchtmittelabhängige sind krank.

Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Datenschutz sind oberstes Gebot. Die Weitergabe von Informationen über Bewohnerinnen / Bewohner bedarf grundsätzlich deren Zustimmung